Hinweise zum Datenschutz:
Ihre Daten werden von der SRH Hochschule Heidelberg DV-technisch bearbeitet. Diese Verarbeitung unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen. Rechtsgrundlagen, aufgrund deren Daten erhoben und insbesondere in automatisierten Verfahren verarbeitet werden (§ 2 Abs.1 des Gesetzes zum Schutz vor Missbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung des Landes Baden-Württemberg vom 04.12.1979 – LDSG -) sind vor allem:
(1) Daten, die zur rechtmäßigen Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der SRH Hochschule Heidelberg (§ 3 FHG) erhoben und je nach Erfordernis – insbesondere in automatisierten Verfahren – gespeichert und verändert werden (§ 9 Abs. 1 LDSG). Diese Daten können an Dritte übermittelt werden, wenn dies nach besonderen Rechtsvorschriften oder nach den §§ 10, 11 LDSG zulässig ist, so etwa an andere Hochschulen, gesetzliche Krankenkassen, Kindergeldkassen der Arbeitsämter, Ämter für Ausbildungsförderung, Rentenversicherungsträger, Versorgungsämter, Wohlfahrtsverbände und Besoldungsstellen öffentlicher Arbeitgeber;
(2) Daten, die Studenten betreffen (§§ 53 – 60 FHG);
(3) Gesetz über eine Bundesstatistik für das Hochschulwesen in der jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit dem jeweils gültigen Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke.
(4) Freiwillige Angaben, die der Arbeitserleichterung der Hochschulverwaltung dienen.